Herzlich willkommen bei Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht – Ihrem kompetenten Ansprechpartner für alle verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Als erfahrene Kanzlei für
Verkehrsrecht sind wir darauf spezialisiert, Ihnen in den verschiedensten verkehrsrechtlichen Situationen im Straßenverkehr zu helfen. Ob es um Fahrerflucht, Rotlichtverstöße, Fahren unter Drogen oder Fahren unter Alkohol, den Entzug Ihres Führerscheins, Unfallflucht oder andere
verkehrsrechtliche Themen geht, wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen gern zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer Expertise auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts
werden wir Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

In Verkehrsstrafsachen ist eine vernünftige Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts fast unmöglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Frage der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Welche Konsequenzen noch nachfolgen, entscheidet sich daher oft bereits ganz zu Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Verkehrsstrafrecht | Rechtsanwalt Bellmer

Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt kann von Beginn an die Weichen richtig stellen, um spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern. Anfängliche Fehler können später meist nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt sich gut aus in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress nach Trunkenheitsfahrt oder Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit.

Wichtig: Sie sollten sich daher in jedem Fall sofort an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.

Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht verfügen wir über hervorragende Kenntnisse und regelmäßige
Fortbildungen, um jederzeit auf dem neuesten Stand der Gesetze und Rechtsprechung zu sein. Egal, ob Sie:

  • in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden
  • Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder
  • Sie mit Vorwürfen aus dem Verkehrsstrafrecht konfrontiert werden

wir werden Ihre Interessen vor Gericht vertreten und alles daransetzen, eine gerechte Lösung für Sie zu erzielen. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können auf unsere Unterstützung und unser Engagement zählen. Bei einem persönlichen
Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular oder telefonisch, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren. Sie können auf unsere jahrelange Verkehrsrechts- Expertise vertrauen.

Frau von Schlichtig, Verkehrsstrafrecht - RA in Berlin

Als erfahrene Berliner Anwältin für Verkehrsrecht bin ich gerade in schwierigen Zeiten für Sie da. Sie haben Fragen:

  • zum Verkehrsstrafrecht
  • zu Vergehen von Fahrerflucht
  • zum Führerscheinentzug oder
  • zu anderen ähnlichen Ordnungswidrigkeiten?

Egal, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie sich mit unangenehmen Situationen aus dem Straßenverkehr konfrontiert sehen, ich stehe an
Ihrer Seite wie ein Fels in der Brandung. Mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts werde ich Ihre Rechte schützen und die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen finden.

Jetzt brauchen Sie dringend rechtlichen Beistand!

In Verkehrsstrafsachen ist eine vernünftige Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts fast unmöglich. Selbst genaue Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts werden nicht ausreichen. Wenn der strafrechtliche Vorwurf im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erhoben wird, hat die Verteidigung erhebliche Auswirkungen auf Frage der Haftung aus dem Verkehrsunfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer. Darüber hinaus müssen verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden. Welche Konsequenzen noch nachfolgen, entscheidet sich daher oft bereits ganz zu Beginn des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Wichtig: Sie sollten sich daher in jedem Fall sofort an einen qualifizierten Rechtsanwalt wenden.

Allein ein qualifizierter Verkehrsanwalt kann von Beginn an die Weichen richtig stellen, um spätere Maßnahmen der Führerscheinbehörde zu stoppen oder Leistungsverweigerungen des Versicherers zu verhindern. Anfängliche Fehler können später meist nicht mehr richtiggestellt werden. Ein Verkehrsanwalt kennt sich gut aus in versicherungsrechtlichen Themen wie Regress nach Trunkenheitsfahrt oder Deckungsschutzversagung wegen grober Fahrlässigkeit.

Keine Aussage vor Akteneinsicht!

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, haben Sie das Recht, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Hierüber sind Sie von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Polizei belehren.

Sie sollten grundsätzlich davon absehen, bei der Polizei Angaben zu dem erhobenen Vorwurf zu machen.

Wichtig: Es empfiehlt sich, einer eventuellen Vorladung durch die Polizei gar nicht erst Folge zu leisten.

Nur der Vorladung eines Richters, der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde müssen Sie folgen. Ob Sie Ihr Nichterscheinen gegenüber der Polizei ankündigen, ist allein eine Frage der Höflichkeit. Aussagen müssen Sie als Beschuldigter in keinem Fall machen.

Meistens ist es die beste Entscheidung, wenn Sie als Beschuldigter zu dem erhobenen Vorwurf schweigen. Aus dem Schweigen dürfen weder im Bußgeld- noch im Strafverfahren für Sie nachteilige Schlüsse gezogen werden. Sie sind nur dazu verpflichtet, Angaben zu Ihren Personalien zu machen.

Wenn Sie sich zu Teilen des Vorwurfs äußern, kann das Schweigen zu den übrigen Fragen unter Umständen gegen Sie verwendet werden. Wenn die Polizei Sie anhält oder auf die Wache mitnimmt: Versuchen sie nicht, sich zu verteidigen.

Wichtig: Sie müssen umfassend schweigen: Lassen Sie sich erst gar nicht auf ein Gespräch mit den Beamten ein. Keine Aussage vor Akteneinsicht!

Vollständige Akteneinsicht erhält nur der Strafverteidiger (§ 147 StPO).

Zu sehen ist ein Bild im Hintergrund der einen Autounfall von zwei Autos in Berlin zeigt. Zwei Personen schauen sich vorne im Bild an, Unfallbeteiligte. Schrift